Im Bereich Steuern gab es in diesem Jahr keine Sommerpause. Auf den folgenden Seiten finden Sie daher wie gewohnt einen Abriss der wichtigsten Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben, auf die es sich jetzt einzustellen gilt. Besondere Dringlichkeit für die Bilanzierenden hat das BilMoG. Die Eröffnungsbilanzen zum 1. Januar 2010 sollten jetzt kurzfristig erstellt werden. Denn die hierbei notwendigen Entscheidungen sind komplex und die Ermittlung der zusätzlich im Jahresabschluss geforderten Angaben erfordern viel Zeit, die in der Bilanzsaison des nächsten Jahres fehlen wird.
Herzliche Grüße,
Dr. Heinz Höfling
| Inhalte dieser Ausgabe | ||
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Wirtschaft aktuell
Gesetzgebung
Umsatzsteuer
Jahresabschluss
Einkommensteuer (privat)
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Einkommensteuer (betrieblich)
Steuerbilanz
Abgabenordnung
Körperschaftsteuer
Lohnsteuer
Internationales Steuerrecht
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