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Verluste aus Geldanlagen im Jahr 2011 werden von den Banken grundsätzlich unterjährig mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet.

Insbesondere in den folgenden Fällen findet jedoch keine bankinterne Verrechnung statt:

  • Depots bei unterschiedlichen Kreditinstituten
  • Unterschiedliche Depots von Ehegatten ohne gemeinsame Freistellungserklärung.

In diesen Fällen kann spätestens bis zum 15.12.2011 ein Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung bei der Bank gestellt werden, um die Verluste im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit positiven Kapitaleinkünften aus anderen Quellen verrechnen zu können. Dies ist grundsätzlich empfehlenswert und nur in sehr speziellen Ausnahmefällen ungünstig. Bitte prüfen Sie, ob bei Ihnen entsprechender Handlungsbedarf bestehen könnte und sprechen Sie uns bei Fragen hierzu ggf. an.