Skip to main content

Qualifizierte Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Kunden

Zu den Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und grenzüberschreitenden Dienstleistungen gehört auch die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der Kunden. Diese Prüfung kann elektronisch im Rahmen der sog. qualifizierten Bestätigung unter www.bzst.de erfolgen.

Das Verfahren ist allerdings sehr aufwendig, wenn es für eine Vielzahl von Kunden durchgeführt werden soll, weil bei der Abfrage jeder Kunde einzeln in die Maske eingegeben werden muss. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass diese Prüfung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen ist.

Zur Arbeitserleichterung bietet sich die Möglichkeit, über eine elektronische Schnittstelle ein Dokument mit den Stammdaten einer Vielzahl von Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern zur Prüfung zu schicken. Nach Prüfung der Daten übermittelt das Bundeszentralamt für Steuern die Ergebnisse elektronisch und separat per Post. Die Auswertung, die per Post verschickt wird, entspricht der qualifizierten Bestätigung und erfüllt damit den geforderten Nachweis. Gern informieren wir Sie auf Nachfrage über die Details dieses Verfahrens.