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Notwendigkeit von Vertragsanpassungen an das BilMoG

Zahlreiche unternehmerische Verträge nehmen Bezug auf bilanzielle Kennzahlen oder Erfolgsgrößen der Gewinn- und Verlustrechnung. Kreditverträge z.B. sehen oftmals sog. jahresabschlussbezogene Financial Covenants vor. Vergütungsvereinbarungen mit leitenden Angestellten basieren u.a. auf Kennzahlen der Erfolgsrechnung. Gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit Unternehmens- oder Anteilstransaktionen sehen regelmäßig bestimmte Vorgaben zur Bemessung von Abfindungsguthaben oder Kaufpreisen vor, Ergebnisabführungsverträge nehmen Bezug auf die handelsrechtlichen Ergebnisse und vieles andere mehr.

Alle vorgenannten Bereiche werden durch die geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des BilMoG ab dem Geschäftsjahr 2010 beeinflusst. Die hieraus resultierenden Auswirkungen können erheblich sein.

Um sich hierauf frühzeitig einstellen und ggf. reagieren zu können, empfehlen wir die Durchsicht sämtlicher relevanter Verträge. Dabei sollten die Querverbindungen zu den Jahresabschlüssen gesichtet und hinsichtlich möglicher Risiken bewertet werden. Ggf. sind rechtliche Klarstellungen (Neufassung einzelner Verträge oder Ergänzungen der Verträge durch Anhänge oder Nachtragsvereinbarungen) zu veranlassen.

Dass vielfältige und komplexe Auswirkungen des BilMoG auf eine Vielzahl unternehmerischer Verträge bestehen, wurde bisher noch nicht ausreichend wahrgenommen. Wir empfehlen Ihnen, dieses Thema jetzt nach Abschluss der Bilanzsaison 2009 aufzugreifen, um ggf. rechtzeitig gegensteuern zu können.