Die derzeit geltenden Regelungen zur Leasingbilanzierung unterliegen bereits seit den neunziger Jahren wiederholter Kritik. Bemängelt werden u. a. die fehlende Abbildung der mit dem Operating-Leasing verbundenen Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers, die unterschiedliche bilanzielle Behandlung von Operating-Leasing und Finanzierungsleasing angesichts vergleichsweise geringer Unterschiede der zugrunde liegenden Sachverhalte und die vor diesem Hintergrund vermuteten Gestaltungsspielräume. Daher haben das IASB und FASB die derzeit geltenden Standards zur Leasingbilanzierung überarbeitet (IAS 17/FAS 13). Die Veröffentlichung dieser neuen / überarbeiteten Standards ist für 2012 angekündigt.
Zukünftig soll die Unterscheidung zwischen Operating-Leasing und Finanzierungsleasing aufgegeben werden. Stattdessen sollen alle Miet- und Leasingverhältnisse, ähnlich dem Finanzierungsleasing, erfasst werden. Dies bedeutet, dass sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber einen Vermögensgegenstand für das Recht auf Nutzung des Leasinggegenstands bzw. das Recht auf Erhalt der Leasingzahlungen anzusetzen haben. Ferner hat der Leasingnehmer eine Schuld zur Leistung der Leasingzahlungen zu bilanzieren.
Für IFRS/US-GAAP-Bilanzierer ergeben sich im Falle der Umsetzung der Neuregelungen teils gravierende Auswirkungen. Eine Umsetzung wird dann dazu führen, dass Leasingverträge in der Bilanz der Leasingnehmer erfasst werden müssen und sich die Verschuldungs-, Kapital- und Ertragsrelationen wesentlich verändern. Dies kann sich wiederum negativ auf die Kreditvereinbarungen des Unternehmens auswirken und zu einer Nachverhandlung der Kreditkonditionen führen. Daneben ergeben sich für die Leasingnehmer umfangreiche Anforderungen an die laufende Bewertung der Leasingverträge bzw. Nutzungsrechte. Das erhöht die Komplexität und damit die Kosten der Bilanzierung. Betroffene Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den möglichen Konsequenzen befassen.
