Das Land Nordrhein-Westfalen fördert betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungsdienstleistungen für mindestens fünf Jahre alte Unternehmen in den folgenden Bereichen:
- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur
- Grundlegende Umstrukturierung
- Notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
- Übergabe des Unternehmens auf einen Unternehmensnachfolger
- Vollständige oder teilweise Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes Unternehmen
- Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen, für die das Land eine Garantie übernimmt.
Die Beratungen müssen sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben. Es darf sich also nicht um routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung handeln.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter und Umsatzerlöse von höchstens EUR 50,0 Mio oder Bilanzsumme von höchstens EUR 43,0 Mio) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
Die Beratungsgesellschaft, die den Auftrag durchführt, muss über mindestens zwei Jahre Beratungserfahrung verfügen. Ferner darf der Durchführungszeitraum für jede Beratungsphase (Machbarkeits- und Durchführungsphase) zwei Monate nicht überschreiten.
Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50 % der Beratungskosten. Die geförderten Beratungskosten sind aber begrenzt auf max. 8 Beratungstage mit einer Bemessungsgrundlage von 1.250,00 EUR pro Tagewerk.
