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Mit dem Steuervereinfachungsgesetz vom 23.9.2011 ist der Arbeitnehmerpauschbetrag von EUR 920 auf EUR 1.000 erhöht worden. Diese Regelung gilt bereits für das Kalenderjahr 2011.

Aus Vereinfachungsgründen wird die rückwirkende Gesetzesänderung in voller Höhe bei der Lohnsteuerabrechnung für Dezember 2011 berücksichtigt. Technisch erfolgt die Umsetzung durch eine einmalige Änderung der Lohnsteuertabellen bzw. Abrechnungsprogramme, die vom Bundesfinanzministerium am 23.9.2011 bekanntgegeben worden sind. Der Lohnsteuerabzug für die Monate Januar bis November 2011 bleibt also von der Änderung unberührt.