Erbschaftsteuerliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2010
Wenn Anteile an einem Unternehmen verschenkt oder vererbt werden, kann nach derzeitiger Rechts-lage die volle Steuerbefreiung für Betriebsvermögen in Anspruch genommen werden, wenn - neben weiteren Bedingungen - das Verwaltungsvermögen dieses Unternehmens maximal 10 % beträgt (Optionsmodell). Bei der Berechnung zählen Tochtergesellschaften erst bei mehr als 50 % eigenem Verwaltungsvermögen auch zum Verwaltungsvermögen des Mutterunternehmens. Diese 50 %-Grenze bei Tochtergesellschaften kann zu steuersparenden Gestaltungen genutzt werden.
In seiner Sitzung am 19.5.2010 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass auch Tochtergesellschaften beim Optionsmodell höchstens über 10 % Verwaltungsvermögen verfügen dürfen, um als begünstigtes Betriebsvermögen bei dem Mutterunternehmen zu gelten. Von der Änderung betroffen sind also mehrstöckige Unternehmen bzw. Gesellschaften. Für diese wird es in Zukunft voraussichtlich schwieriger werden, die umfassende Verschonung des Betriebsvermögens in Anspruch zu nehmen. Die Änderung soll mit der Verkündigung des Gesetzes in Kraft treten.
Betroffenen Unternehmern empfehlen wir, ggf. das verbleibende Zeitfenster bis zur Verkündung der Gesetzesänderung zu nutzen, um noch von der geltenden Regelung Gebrauch zu machen.
