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Ab 2012 wird die Finanzverwaltung das Lohnsteuerabzugsverfahren umstellen. Mit dem neuen Verfahren werden die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragenen Abzugsmerkmale von der Finanzverwaltung zentral verwaltet und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt (sog. ELStAM, elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Steuerklasse, Freibeträge oder Kinderzahl). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale des einzelnen Mitarbeiters elektronisch aus der Datenbank der Finanzverwaltung abzurufen.

Verzögerungen bei der Einführung

Aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens wird sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte, die für den 1.1.2012 vorgesehen war, jedoch um einige Monate verschieben. Derzeit stimmen Bund und Länder einen neuen Termin und die weitere Vorgehensweise ab.

Freibeträge für 2012 müssen neu beantragt werden

Aufgrund der o.g. Umstellung wurden bereits für 2011 keine neuen Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt. Aus Vereinfachsgründen sind die auf der Lohnsteuerkarte 2010 vorgenommenen Eintragungen für 2011 fortgeführt worden. Aufgrund weiterer umstellungsbedingter Verzögerungen wird zunächst auch noch für 2012 auf die in den Lohnsteuerkarten 2010 eingetragenen Merkmale zurückgegriffen.

Wegen der Umstellung müssen alle antragsgebundenen Einträge und Freibeträge erneut bei den Finanzämtern beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn keine höheren Freibeträge als im Vorjahr berücksichtigt werden sollen. In diesen Fällen ist ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ausreichend. Die Anträge müssen bis spätestens 30.11. des betreffenden Kalenderjahres gestellt werden. Für 2012 ist damit der 30.11.2012 der letzte Termin. Empfehlenswert ist es jedoch, die Anträge bald zu stellen, damit sich die Freibeträge frühzeitig auswirken können. Die Vor-drucke für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2012 sind bei den Finanzämtern, den Gemeinden oder im Internet erhältlich.

Aufgrund des Antrages berechnet das Finanzamt die voraussichtliche Steuerermäßigung des Arbeitnehmers und stellt diesen Betrag dem Arbeitgeber in der elektronischen Datenbank zum Abruf bereit.

Information der Finanzverwaltung über Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2012

Zur Zeit unterrichtet die Finanzverwaltung alle Arbeitnehmer über die für sie gebildeten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Falls diese unzutreffend sind, kann der Arbeitnehmer die Korrektur nur direkt beim Finanzamt mittels Vordruck über den Postweg beantragen. Ohne einen solchen Antrag werden die vorhandenen ELStAM dem Lohnsteuerabzug 2012 zugrunde gelegt.