Das endgültige Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zur "E-Bilanz", das bisher nur im Entwurf vorlag, ist am 28.9.2011 veröffentlicht worden. Im Wesentlichen wurden hierin Klarstellungen vorgenommen, die im Entwurfsschreiben vom 1.7.2011 noch missverständlich formuliert waren.
Darüber hinaus wurde der Mindestumfang der zu übermittelnden Daten (Taxonomie) festgelegt. Die Taxonomie kann über die Internetseite www.eSteuer.de abgerufen werden. Eine einfache und lesbare Fassung der Taxonomie ist allerdings noch in Bearbeitung.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Pilotphase wurden Vereinfachungen in Form zusätzlicher Auffangpositionen eingefügt. Diese Auffangpositionen können genutzt werden, wenn Mussfelder nicht aus der Buchhaltung ableitbar sind.
Die E-Bilanz wird aufgrund des Schreibens der Finanzverwaltung faktisch erst ab 2013 verpflichtend. Aufgrund des zu erwartenden umfangreichen Handlungsbedarfs empfehlen wir Ihnen aber, möglichst früh im Jahr 2012 die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu prüfen.
Sobald die Taxonomie in visualisierter Form vorliegt, werden wir Sie über den Handlungsbedarf weiter informieren.
