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Editorial | Blickwinkel 360 | Ausgabe Februar/März 2011
Von Detlef Ortseifen

Detlef OrtseifenMit dem Jahreswechsel sind wie alljährlich einige Gesetzesänderungen im Bereich des Steuerrechts zu beachten. Außerdem hat das Bundeskabinett mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 ein Gesetzgebungsverfahren angestoßen, was den Steuerpflichtigen nicht nur Vereinfachungen bringen wird.

Und darüber hinaus waren die Steuergerichte aktiv, erfreulicherweise in vielen Fällen zugunsten der Steuerbürger. Über die relevantesten Veränderungen in den Bereichen Steuern und Wirtschaft berichten wir im Folgenden und wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

Mit den besten Empfehlungen
Dipl.-Kfm Detlef Ortseifen

Inhalte dieser Ausgabe
Kanzlei Nachrichten
Neue Mitarbeiter bei Linn Goppold Treuhand GmbH
Wirtschaft aktuell
Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Zahlungsschwierigkeiten
PSV senkt Beitragssatz für 2010
Gesetzgebung
Verpflichtung zur "E-Bilanz" um 1 Jahr auf 2012 verschoben
Strengere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige
Steuervereinfachungsgesetz 2011
Jahresabschluss
Aufbewahrungsfristen: Vernichtung von Unterlagen in 2011
Umsatzsteuer
"Reverse-Charge-Verfahren" bei Abfall- und Schrottverkäufen im Inland
Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Reinigungsleistungen
Einkommensteuer (privat)
Begrenzte Rückwirkung für Verlängerung des Spekulationszeitraums bei Grundstücken von 2 auf 10 Jahre
Gesellschafterdarlehen in Krisenfällen
Einkommensteuer (betrieblich)
Begrenzte Rückwirkung bei Absenkung der Beteiligungsquote für steuerpflichtige Veräußerungsgewinne
Bauabzugssteuer: Freistellungsbescheinigungen jetzt überprüfen
Steuerbilanz
Rückstellung für die Kosten einer künftigen Betriebsprüfung
Erbschaftsteuer
Gemeinschaftskonten von Eheleuten als Schenkungsteuerfalle
Abgabenordnung
Verzögerungsgeld bei Betriebsprüfungen
Körperschaftsteuer
Verfassungsrechtliche Zweifel an der Mindestbesteuerung
Lohnsteuer
Neue Sachbezugswerte ab 2011
Betriebsprüfung der Rentenversicherung und der Finanzverwaltung im Doppelpack
Nutzung steuerfreier Lohnbestandteile - Mehr Netto vom Brutto!
Übernahme von Fortbildungskosten
Internationales Steuerrecht
Erleichterter Austausch von Steuerinformationen mit der Schweiz und Liechtenstein
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Tel.: +49 (0)89/17 90 93-0

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