Ausschüttungen aus Aktienfonds im Betriebsvermögen
Werden Anteile an einem Aktienfonds von einem Unternehmen gehalten, so werden Ausschüttungen aus diesem Fonds steuerlich wie Erträge aus Aktien behandelt. Somit bleiben die Ausschüttungen bei Kapitalgesellschaften zu 95 % körperschaftsteuerfrei. Bei Personengesellschaften sind sie zu 40 % einkommensteuerfrei.
Für die Gewerbesteuer allerdings war eine entsprechende Steuerbefreiung umstritten. Der Bundesfinanzhof hat dazu am 3.3.2010 klar gestellt, dass Erträge aus einem Aktienfonds grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig sind, soweit sie auf im Fonds erzielten Dividendenerträgen beruhen. Im Fonds erzielte Kursgewinne dagegen bleiben bei Unternehmen auch gewerbesteuerlich zu 95 % bzw. 40 % steuerfrei (siehe oben).
